Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Rössl OEG.

Für sämtliche Leistungen gelten in nachstehender Reihenfolge:

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
die AÖSp (kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, in der derzeit gültigen Fassung)
die CMR
das HGB
das ABGB
2. Geschäftsgrundlage sind heute geltende Tarife und öffentliche Abgaben, Kollektivverträge, Treibstoffpreise, Umrechnungskurse, gesetzliche Bestimmungen, richtige und vollständige Angaben über Art und Beschaffenheit der anbotsgegenständlichen Güter.
3. Nebenleistungen werden von uns grundsätzlich im Offert aufgenommen.
4. Transport- und Lagerversicherung decken wir nur über schriftlichen Auftrag ein und lagert bzw. reist grundsätzlich das Gut auf Gefahr des Auftraggebers.
5. Zum Zeitpunkt der Offerterstellung nicht bekannte Nebenleistungen werden nach den jeweils gültigen Tarif verrechnet.
6. Alle Leistungen, Barauslagen und zusätzlichen Auslagen wie CMR etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Unser Angebot setzt voraus,dass auf den von uns geregelten Verkehrswegen die Beförderung in der von uns gedachten Weise möglich ist.
7. Auskünfte und Zusagen über Transportdauer sowie Auskünfte über sämtliche Abgaben des In- und Auslandes werden nach bestem Wissen und Gewissen, aber unverbindlich erteilt.
8. Ver- und Entladung, Behandlung, Verstauung des Gutes sowie die Kontrolle der Sicherheit, der starren Verladung, Verpackung etc. des Gutes fallen ausnahmslos nicht in unseren Tätigkeitsbereich oder den unserer Beauftragten und haften wir für den daraus enstandenen Schaden nicht.
9. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Be-, Ver- und Entladung in einem angemessenen Zeitraum erfolgen kann, da wir ansonsten berechtigt sind Standgeld zu begehren.
10. Es gilt Lademitteltausch als vereinbart.
11. Wenn Lademittel nicht Zug um Zug getauscht werden können, stellen wir derzeit
Für eine Europalette EURO 10,90
Für eine Gitterbox EURO 109,01
Plus jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung.
12. Transportversicherung bis EURO 18.000,--. Eine Erhöhung der Transportversicherung ist gegen einen Aufschlag von 0,5% des Warenwertes (inkl.Mwst.) möglich.
13. Transportschäden sind uns innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.
14. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen (BGBl. 141/1996) sowie mindestens 12% Verzugszinsen gilt als vereinbart.
15. Buchungsmitteilungen und Kontoauszüge gelten nicht als schriftliche Zahlungszusagen.
16. Zahlungen aus Anlass eines Schadensfalles erfolgen generell unter Vorbehalt der Rückforderung und wird diese Forderung weder dem Grunde noch der Höhe nach anerkannt. Im Schadensfall treten wir Ihnen alle Ansprüche gegen den Schadensversicherer oder sonstigen Haftpflichtigen ab. Sie verpflichten sich, diese Abtretung anzunehmen und Ihre Ansprüche ausschließlich gegen diesen geltend zu machen unter Verzicht auf unsere Inanspruchnahme.
17. Etwaige Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.
18. Unsere Haftung für leichtes Verschulden gilt als ausgeschlossen.
19. Der Auftraggeber darf gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit diese Forderung rechtskäftig gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt ist. Dies trifft alle fälligen und nicht fälligen Ansprüche.
20. Der Auftraggeber verpfändet hiemit das uns übergebene Gut für alle Ansprüche, die uns dem Auftraggeber gegenüber aufgrund einer Beförderung oder Besorgung einer Beförderung, aus welchem Titel auch immer, zustehen. Wir sind zur freihändigen Pfandverwertung berechtigt und verzichtet der Auftraggeber auf alle Ihm zustehenden Rechte, sofern ein solcher Verzicht nach zwingendem Recht wirksam ist.
21. Alle Ansprüche gegen uns verjähren nach sechs Monaten, gleich aus welchem Rechtsgrund.
22. Lieferbedingung und sonstige vertragliche Geschäftsgrundlagen unseres Vertragspartners verpflichten uns nicht, sondern gelten als nicht vereinbart, außer die werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.
23. Jede Abänderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos die Schriftform.
24. Sollte eine der Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die den beabsichtigen Zweck so gut wie möglich erreichen.
25. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Trieben.